Verbindungsnetzbetreiber [ZURÜCK][WEITER]
Als Verbindungsnetzbetreiber werden Betreiber von TK-Netzen bezeichnet, die Verbindungen zwischen Anschlussnetzen (d.h. die Verbindung zwischen zwei Ortsnetzen) vermitteln. Dabei muß es sich nicht zwingend um TK-Unternehmen handeln, die diese Verbindungen über eigene TK-Netze vermitteln, sondern es können auch solche Anbieter gemeint sein, die dazu TK-Infrastrukturen oder -elemente anderer TK-Netzbetreiber mieten/mitnutzen, aber ihre Vermittlungsleistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten.

Nach der Liberalisierung des Sprachdienstes in Festnetzen (seit dem 1. Januar 1998) können Telefonkunden in Deutschland ihren Verbindungsnetzbetreiber frei wählen. Hierzu kann ein Verbindungsnetzbetreiber für eine dauerhafte Voreinstellung bestimmt werden, über den im Regelfall die über das Ortsnetz hinausgehenden Gespräche geführt werden sollen (® Pre-Selection). Darüber hinaus kann auch für den Einzelfall einer Verbindung ein Verbindungsnetzbetreiber gewählt werden, indem beim Wahlvorgang der Rufnummer des gewünschten Teilnehmers eine sogenannte "Verbindungsnetzbetreiberauswahlkennziffer" (Carrier-Selection-Code) vorangestellt wird (® Call-by-Call-Selection).
 

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