| Als Verbindungsnetzbetreiber werden
Betreiber von TK-Netzen bezeichnet, die Verbindungen zwischen
Anschlussnetzen (d.h. die
Verbindung zwischen zwei Ortsnetzen) vermitteln. Dabei muß es sich nicht zwingend um
TK-Unternehmen handeln, die diese Verbindungen über eigene TK-Netze vermitteln, sondern
es können auch solche Anbieter gemeint sein, die dazu TK-Infrastrukturen oder -elemente
anderer TK-Netzbetreiber mieten/mitnutzen, aber ihre
Vermittlungsleistung in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermarkten. Nach der Liberalisierung des Sprachdienstes in
Festnetzen (seit dem 1. Januar 1998) können Telefonkunden in Deutschland ihren
Verbindungsnetzbetreiber frei wählen. Hierzu kann ein Verbindungsnetzbetreiber für eine
dauerhafte Voreinstellung bestimmt werden, über den im Regelfall die über das Ortsnetz
hinausgehenden Gespräche geführt werden sollen (®
Pre-Selection). Darüber hinaus kann
auch für den Einzelfall einer Verbindung ein Verbindungsnetzbetreiber gewählt werden,
indem beim Wahlvorgang der Rufnummer des gewünschten Teilnehmers eine sogenannte
"Verbindungsnetzbetreiberauswahlkennziffer" (Carrier-Selection-Code)
vorangestellt wird (®
Call-by-Call-Selection). |
| Alle hier enthaltenen Warenzeichen und Produktbezeichnungen sind Eigentum des jeweiligen Besitzers. |
© Copyright Euro-BusinessNet