Service Provider [ZURÜCK][WEITER]
Service Provider vermarkten TK-Dienste auf eigene Rechnung an Endkunden, ohne selbst eigene TK-Netze oder -Netzkomponenten zu besitzen. Service Provider nehmen somit die aus anderen Märkten bekannte Aufgabe von Zwischenhändlern bzw. Absatzmittlern wahr. Sie kaufen Leistungen bei TK-Netzbetreibern (z.B. in Form von ® Airtime-Kontingenten) ein und geben sie geringfügig oder unverändert an ihre Kunden weiter. Aus Anbietersicht bilden Service Provider neben dem Direktvertrieb durch die TK-Netzbetreiber einen Bestandteil des Distributionssystems für TK-Dienstleistungen und können die Betreiber bei einer schnellen Markterschließung und -durchdringung für TK-Dienstleistungen unterstützen.

Da für Service Provider die Möglichkeit besteht, TK-Leistungen unterschiedlicher TK-Netzbetreiber zu vertreiben, können sie aus Kundensicht die Funktion übernehmen, aus den vielfältigen Diensteangeboten ein bedarfs- und kostengerechtes Angebot für die Kunden zusammenzustellen. Zusätzlich können durch diese Unternehmen Aufgaben der Kundenbetreuung wahrgenommen werden.

Im deutschen TK-Recht werden wichtige Rahmenbedingungen für die Vermarktung von TK-Diensten durch Service Provider in der Telekommunikations-Kundenschutzverordnung (TKV) von 1997 geschaffen. Danach muß von den Netzbetreibern sichergestellt werden, daß weder durch die Gestaltung ihres Leistungsangebotes noch durch die Bedingungen der Bereitstellung (z.B. Preis- und Konditionengestaltung) die Vermarktung von TK-Dienstleistungen durch Service Provider (in sachlich ungerechtfertigter Weise) eingeschränkt oder behindert werden.

In Deutschland sind Service Provider beispielsweise an der Vermarktung von Mobilfunknetzen (Unternehmensbeispiele: Debitel, Mobilcom, Hutchison) oder von ® Breitbandkabelnetzen (regionale Kabel-Service-Gesellschaften) beteiligt.
=>
TK-Dienstehändler, Retailer, Reseller

Alle hier enthaltenen Warenzeichen und Produktbezeichnungen sind Eigentum des jeweiligen Besitzers.

© Copyright GermanBusinessRing.