| Die Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RTP) ist eine Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn, die dem
Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft zugeordnet ist. Diese Behörde
übernimmt im Bereich der TK-Märkte Aufgaben der Regulierung (z.B. Lizenzierung,
Frequenzvergabe, Nummernverwaltung etc.), die sich aus dem Telekommunikationsgesetz (TKG)
von 1996 und auf Grundlage dieses Gesetzes erlassener Vorschriften ergeben. Zur Erfüllung
ihrer Aufgaben ist die Regulierungsbehörde mit Rechten gegenüber TK-Unternehmen (und
-Unternehmensvereinigungen) ausgestattet, zu denen Auskunfts-, Einsichts- und
Prüfungsrechte sowie Durchsuchungs- und Beschlagnahmerechte gehören. Entscheidungen der
Regulierungsbehörde werden in Beschlußkammern gefaßt und als Verwaltungsakt erlassen. Die Regulierungsbehörde wird von einem Präsidenten geleitet, der diese Behörde auch nach außen vertritt. Der Behörde zugeordnet ist ein Beirat, der aus Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates gebildet wird. Diese Beirat besitzt verschiedene Vorschlags-, Mitwirkungs- und Informationsrechte (aber keine Entscheidungskompetenzen) und schlägt unter anderem den Präsidenten sowie die Vizepräsidenten der Regulierungsbehörde vor. Zur Entscheidungsvorbereitung oder gutachterlichen Stellungnahmen im Bereich der Regulierung, können von der Regulierungsbehörde wissenschaftliche Kommissionen eingesetzt werden. Die Regulierungsbehörde, die ihre Tätigkeit am 1. Januar 1998 aufgenommen hat, ist (mit der vollständigen Liberalisierung des deutschen TK-Marktes durch den Wegfall des Sprachmonopols in Festnetzen (der Deutschen Telekom)) aus dem Bundesministerium für Post und Telekommunikation hervorgegangen, das zuvor Aufgaben im Bereich der Deregulierung von TK-Märkten wahrgenommen hatte und mit Gründung der RTP und der vollzogenen Liberalisierung des TK-Marktes aufgelöst wurde. Die RTP umfaßt auch das Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) mit Sitz in Mainz, das vor allem für die technische Umsetzung und Überwachung von Regulierungsmaßnahmen zuständig ist. |
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