Konvergenz-Dienste [ZURÜCK][WEITER]
In der Vergangenheit wurden in der Regel für einzelne Anwendungsbereiche und Problemstellungen der Telekommunikation speziell zugeschnittene (Problemlösungs-)Netze zur Verfügung gestellt, die sich durch eine hohe technische Spezifität, d.h. einen von der jeweiligen Technik bestimmten, stark beschränkten Anwendungsbereich auszeichneten (z.B. Sprachtelefonie- und Telexdienste, die entweder Sprache oder Texte übertragen). Mit der durch den technischen Fortschritt vollzogenen Digitalisierung von Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen sowie der Bereitstellung digitaler bzw. computergestützter Endgeräte, verschwimmen diese technischen Grenzen. Dies ist darauf zurückzuführen, daß Sprach-, Text-, Daten- und (Bewegt-)Bildinformationen gleichermaßen in einheitliche digitale Signale umgewandelt werden können. Die verschiedenen Informationsarten unterscheiden sich letztendlich nur noch hinsichtlich der jeweils benötigten ® Bandbreite. Für die Informationsübertragung können deshalb standardisierte bzw. digitale Übertragungs- und Vermittlungseinrichtungen eingesetzt werden.

Vor diesem Hintergrund beschreibt der Begriff der Konvergenz entweder das plattformunabhängige bzw. netzübergreifende Angebot von ähnlichen oder neuen Diensten oder die Zusammenfassung bzw. Verschmelzung von bisher getrennten Endgeräten (unterschiedlicher Funktionalität) in einem einzelnen Endgerät (z.B. Gerät mit PC-, Fernseh- und Telefonfunktionen). Beispiele für Konvergenz-Dienste sind im Telefondienstebereich die Erreichbarkeit im leitungsgebundenen Festnetz und im Mobilfunknetz unter einer einheitlichen Rufnummer (® FMI) oder die gleichzeitige Ausstrahlung von Rundfunkprogrammen über Rundfunksendeanlagen, ® Breitbandkabelnetze und das ® Internet. 

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