| Anrufumleitung ist ein
Leistungsmerkmal von Telefondiensten in TK-Fest- und Mobilfunknetzen (und
Nebenstellenanlagen),
bei dem an einem Teilnehmeranschluss eingehende Anrufe an eine vorgegebene Rufnummer eines
anderen Anschlusses umgeleitet werden. Dabei können hinsichtlich der für eine
Weiterleitung notwendigen Voraussetzungen drei verschiedene Grundformen der Rufumleitung
unterschieden werden: (1) Anrufumleitung sofort: Jedes eingehende Gespräch wird direkt an den vorgegebenen Zielanschluss weitergeleitet. (2) Anrufumleitung bei besetzt: Eine Umleitung erfolgt dann, wenn der angewählte Teilnehmer bereits telefoniert. (3) Anrufumleitung nach Zeit: Der Anruf wird umgeleitet, wenn das Gespräch nach einer bestimmten Zeitspanne oder Anzahl von Rufsignalisierungen nicht entgegengenommen wurde. Das Entgelt für umgeleitete Gespräche trägt der Anrufer nur bis zum ursprünglich angewählten Teilnehmeranschluss. Das Verbindungsentgelt für die Weiterleitung des Anrufs von diesem Teilnehmeranschluss bis zum Zielanschluss wird vom Angerufenen übernommen, da dieser die Aktivierung der Rufumleitung für seinen Anschluss veranlasst hat. |
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